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   OLG Frankfurt, 12.03.2014 - 20 W 357/13   

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https://dejure.org/2014,82644
OLG Frankfurt, 12.03.2014 - 20 W 357/13 (https://dejure.org/2014,82644)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.2014 - 20 W 357/13 (https://dejure.org/2014,82644)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 2014 - 20 W 357/13 (https://dejure.org/2014,82644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Anforderungen an den Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei Unauffindbarkeit der Urkunde

  • erbrechtsiegen.de

    Erbscheinerteilung - Unauffindbarkeit der Testamentsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2014 - 20 W 357/13
    Das Privaterbrecht ist mit seinen tragenden Grundprinzipien nach Art. 14 Abs. 1 GG als Rechtsinstitut und als Individualrecht garantiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.12.1994, Az. BvR 720/90, BVerfGE 91, 346 - 366, zitiert nach juris Rn 44 m. w. N.).
  • OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10

    Erbscheinerteilungsverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Errichtung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2014 - 20 W 357/13
    Gemäß §§ 2355, 2356 Abs. 1 S. 1 BGB ist zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts grundsätzlich die Urschrift der letztwilligen Verfügung vorzulegen, auf die das Erbrecht gestützt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2013, Az.- 3 Wx 134/13, Rn. 16; OLG München, Beschluss vom 22.04.2010, Az. 31 Wx 11/10, Rn. 11; beide zitiert nach juris; Weidlich in Palandt 73. Aufl., § 2356 Rn. 9).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2014 - 20 W 357/13
    Durch die Formvorschriften für Testamente verfolgt das Gesetz nämlich verschiedene Schutzziele (vgl. BGH, Beschluss vom 09.04.1981, Az. IVa ZB 4/80, zitiert nach juris Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2013 - 3 Wx 134/13

    Nachweis der Erbenstellung aufgrund eines nicht auffindbaren handschriftlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2014 - 20 W 357/13
    Gemäß §§ 2355, 2356 Abs. 1 S. 1 BGB ist zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts grundsätzlich die Urschrift der letztwilligen Verfügung vorzulegen, auf die das Erbrecht gestützt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2013, Az.- 3 Wx 134/13, Rn. 16; OLG München, Beschluss vom 22.04.2010, Az. 31 Wx 11/10, Rn. 11; beide zitiert nach juris; Weidlich in Palandt 73. Aufl., § 2356 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 27.12.2018 - 20 W 250/17

    Zu den Voraussetzungen des Nachweises von Form und Inhalt eines nicht mehr

    Es muss also über Inhalt und Form des Testaments in vergleichbarer Weise Gewissheit zu erlangen sein wie durch eine Vorlage der Urkunde im Original (vgl. Senat Beschluss vom 12.03.2014, Az. 20 W 357/13, unveröffentlicht).
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